Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf: Was Käufer 2026 wirklich zahlen
3. Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit

Wer eine Immobilie kauft, zahlt deutlich mehr als den reinen Kaufpreis. Die sogenannten Kaufnebenkosten summieren sich in Deutschland je nach Bundesland auf 9 bis 15 Prozent des Kaufpreises – bei einem Haus für 400.000 Euro also bis zu 60.000 Euro zusätzlich. Dieser Ratgeber zeigt, welche Kostenblöcke anfallen, wie hoch sie konkret ausfallen und wo sich Käufer legal etwas sparen können.
Überblick: Diese Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an
Die Kaufnebenkosten setzen sich aus mehreren Pflicht- und optionalen Positionen zusammen. Folgende Kostenpunkte sind für nahezu jeden Immobilienkauf relevant:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises, je nach Bundesland
- Notarkosten: ca. 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises
- Grundbucheintragung: ca. 0,3 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises
- Maklerprovision: 0 bis 3,57 Prozent für Käufer (bei Halbteilung)
- Gebäudeversicherung (erste Jahresprämie): variabel, oft 500–2.000 Euro
- Umzugs- und Renovierungskosten: individuell, nicht standardisierbar
Notar und Grundbucheintragung sind gesetzlich vorgeschrieben und können nicht umgangen werden. Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Grunderwerbsteuer 2026: Sätze nach Bundesland im Vergleich
Die Grunderwerbsteuer ist die größte Einzelposition unter den Nebenkosten. Sie wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt und variiert erheblich:
- Bayern, Sachsen: 3,5 % (niedrigster Satz bundesweit)
- Hamburg: 5,5 %
- Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt: 5,0 %
- Berlin, Hessen: 6,0 %
- Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen: 6,5 %
Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro fallen in Bayern 12.250 Euro an, in Brandenburg dagegen 22.750 Euro – eine Differenz von über 10.000 Euro allein durch den Standort. Die Steuer muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids gezahlt werden; erst dann stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Grundbuchumschreibung nötig ist.
Notarkosten und Grundbuchgebühren: Wie sie berechnet werden
Notarkosten in Deutschland sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Das bedeutet: Kein Notar darf mehr oder weniger verlangen als vorgeschrieben – Preisvergleiche unter Notaren bringen daher keinen Vorteil.
Die Gebühren richten sich nach dem beurkundeten Kaufpreis (Geschäftswert). Typische Einzelposten:
- Beurkundung des Kaufvertrags: zwei volle Gebühren nach GNotKG-Tabelle
- Betreuungsgebühren, Vollzug: je 0,5 Gebühren
- Grundschuld-Bestellung (bei Finanzierung): weitere ca. 0,5–1,0 % des Grundschuldbetrags
Als Faustformel gilt: Notar und Grundbuch zusammen kosten etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises. Bei 300.000 Euro sind das 4.500 bis 6.000 Euro. Die Kosten trägt üblicherweise der Käufer, sofern der Kaufvertrag nichts anderes regelt.
Maklerprovision als Nebenkosten: Was Käufer seit 2020 zahlen
Seit Inkrafttreten des Maklergesetzes im Dezember 2020 gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen das Halbteilungsprinzip: Wenn ein Makler für beide Seiten tätig ist, darf er vom Käufer maximal so viel verlangen wie vom Verkäufer. Die übliche Gesamtprovision liegt in den meisten Regionen bei 6,0 bis 7,14 Prozent inkl. MwSt., also 3,0 bis 3,57 Prozent je Seite.
Wichtig: Das Halbteilungsprinzip gilt nur bei Wohnimmobilien für private Käufer. Bei Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern oder reinen Anlageimmobilien kann die Provision weiterhin frei verhandelt werden.
Nicht jeder Verkauf läuft über einen Makler. Beim Privatverkauf zahlen Käufer keine Maklerprovision. Ob sich ein Makler für den Verkäufer lohnt, zeigt der Bedarfs-Check auf MaklerSieger.de. Wer als Käufer prüfen möchte, ob ein beauftragter Makler wirklich seriös arbeitet, findet Orientierung im ProfiScore.
Kaufnebenkosten gezielt senken: Was legal möglich ist
Käufer haben einige legale Möglichkeiten, die Nebenkosten zu reduzieren:
- Inventar separat ausweisen: Werden bewegliche Gegenstände (Einbauküche, Sauna, Carport) im Kaufvertrag separat und realistisch bewertet, mindert das den grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreis. Die Finanzbehörden prüfen dies allerdings genau – unrealistische Angaben gelten als Steuerhinterziehung.
- Kaufpreis nicht künstlich aufteilen: Getrennte Kaufverträge für Grundstück und Gebäude sind bei privaten Käufern selten möglich und werden von Finanzämtern kritisch bewertet.
- Bundesland berücksichtigen: Wer an der Grenze zweier Bundesländer sucht, sollte den Steuersatzunterschied in seine Kaufentscheidung einbeziehen.
- Finanzierung rechtzeitig planen: Banken finanzieren Nebenkosten in der Regel nicht. Käufer sollten mindestens 10–15 Prozent Eigenkapital allein für Nebenkosten einplanen, zusätzlich zur Eigenkapitalquote für den Kaufpreis selbst.
Manche Käufer erwägen, auf einen Makler zu verzichten und nur Privatangebote zu suchen. Das kann Provision sparen – schränkt aber die Auswahl erheblich ein und schützt nicht vor Mängeln oder überhöhten Preisen. Ein qualifizierter Makler kann über den ProfiScore neutral bewertet werden.
Rechenbeispiel: Gesamtkosten beim Immobilienkauf in drei Bundesländern
Anhand eines Kaufpreises von 400.000 Euro zeigt die folgende Übersicht, wie stark die Nebenkosten je nach Standort variieren:
- Bayern (Grunderwerbsteuer 3,5 %): Grunderwerbsteuer 14.000 € + Notar/Grundbuch ca. 6.000 € + Maklerprovision ca. 14.280 € = ca. 34.280 € Nebenkosten (ca. 8,6 %)
- NRW (Grunderwerbsteuer 6,5 %): Grunderwerbsteuer 26.000 € + Notar/Grundbuch ca. 6.000 € + Maklerprovision ca. 14.280 € = ca. 46.280 € Nebenkosten (ca. 11,6 %)
- Berlin (Grunderwerbsteuer 6,0 %, kein Makler): Grunderwerbsteuer 24.000 € + Notar/Grundbuch ca. 6.000 € = ca. 30.000 € Nebenkosten (ca. 7,5 %)
Die Beispiele zeigen: Ein Kauf ohne Makler und in einem Niedrigsteuer-Bundesland kann die Nebenkosten um mehrere Zehntausend Euro senken. Allerdings ist die regionale Marktkenntnis eines guten Maklers oft entscheidend für den richtigen Einstiegspreis. Testen Sie hier, ob ein Makler für Ihre Situation sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Deutschland durchschnittlich?
Je nach Bundesland und ob ein Makler beteiligt ist, liegen die Kaufnebenkosten typischerweise zwischen 9 und 15 Prozent des Kaufpreises. Die größten Posten sind Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notar und Grundbuch (ca. 1,5–2 %) sowie ggf. Maklerprovision (bis zu 3,57 % für Käufer).
Kann ich als Käufer die Grunderwerbsteuer umgehen?
Nein, die Grunderwerbsteuer ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht legal umgangen werden. Möglich ist lediglich, bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche) mit einem realistischen Wert separat im Kaufvertrag auszuweisen, um die Bemessungsgrundlage zu reduzieren. Das Finanzamt prüft solche Angaben jedoch kritisch.
Muss ich als Käufer immer eine Maklerprovision zahlen?
Nein. Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn ein Makler in den Kauf involviert ist und ein Maklervertrag besteht. Bei Privatverkäufen direkt zwischen Eigentümer und Käufer entfällt die Provision. Seit Dezember 2020 gilt zudem: Bei Wohnimmobilien darf der Käufer maximal so viel Provision zahlen wie der Verkäufer.
Wann muss die Grunderwerbsteuer nach dem Kauf gezahlt werden?
Das Finanzamt stellt nach Übermittlung des notariell beurkundeten Kaufvertrags einen Steuerbescheid aus. Die Steuer muss in der Regel innerhalb von einem Monat nach Bescheiderlass bezahlt werden. Erst dann erhalten Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Grundbuchumschreibung notwendig ist.
Finanzieren Banken auch die Kaufnebenkosten?
Nur in Ausnahmefällen. Die meisten Banken verlangen, dass Kaufnebenkosten aus Eigenkapital bestritten werden. Wer eine Vollfinanzierung inklusive Nebenkosten anstrebt, muss in der Regel eine sehr gute Bonität und ein stabiles Einkommen nachweisen – und akzeptiert deutlich höhere Zinsen. Experten empfehlen, mindestens 10–15 % des Kaufpreises als Eigenkapital für Nebenkosten bereitzuhalten.
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